SCHWINGUNGS- UND VIBRATIONSMESSUNG

  • mithilfe der DIN ISO 10816-3
  • sichere Bestimmung des Maschinenzustands
  • höhere Anlagenverfügbarkeit
  • verbesserte Produktqualität
  • geringere Kosten für Betrieb und Instandhaltung


Ob und inwieweit Ihre Maschine funktionstüchtig ist, lässt sich mit einer Schwingungs- und Vibrationsmessung feststellen. Dabei wird der Effektivwert der Schwinggeschwindigkeit als Bewertungsparameter für den Maschinenzustand herangezogen. Klassifiziert werden die Maschinen mithilfe der DIN ISO 10816-3. Diese Richtlinie ist, genau wie der Vorläufer (VDI-Richtlinie 2056) in der Regel für alle Antriebe anwendbar.


Eine wichtige Rolle spielen darüber hinaus auch die Unterbauten der Maschinen. Diese werden pauschal in zwei Gruppen eingeteilt, in starre und in weiche Unterbauten. Die Zuordnung ergibt sich aus dem Verhältnis der Elastizitäten von Maschine und Fundament. Wenn die tiefste Eigenfrequenz des Gesamtsystems aus Maschine und Unterbau in Richtung der Messung um mindestens 25 % über der wesentlichen Anregungsfrequenz liegt (das ist in den meisten Fällen die Drehfrequenz), kann der Unterbau für diese Richtung als starr bezeichnet werden. 

Alle darunterliegenden Unterbauten werden als elastisch bezeichnet.

Für die Bewertung werden Zonen festgelegt. Hier eine Bedeutungsübersicht:

Zone A: | Die Schwingungen neu in Betrieb gesetzter Maschinen liegen gewöhnlich in dieser Zone.

Zone B: | Maschinen, deren Schwingungen in dieser Zone liegen, werden üblicherweise als geeignet angesehen, ohne Einschränkungen im Dauerbetrieb zu laufen.

Zone C: | Maschinen, deren Schwingungen in dieser Zone liegen, werden üblicherweise nicht als geeignet angesehen, ständig im Dauerbetrieb zu laufen. Im Allgemeinen darf die Maschine aber für eine begrenzte Zeit in diesem Zustand betrieben werden, wenn sich eine günstige Gelegenheit für Abhilfemaßnahmen ergibt.

Zone D: | Schwingungswerte innerhalb dieser Zone werden üblicherweise als so gefährlich angesehen, dass Schäden an der Maschine entstehen können.

Die Vorschrift gibt auch Bildungsvorschriften für Alarmgrenzwerte an.

Bei der Überwachung von Maschinen mittels Effektivwert der Schwinggeschwindigkeit ist zu beachten, dass dieser Wert relativ unempfindlich gegenüber energiearmen Anregungen ist. Somit sind einige Fehler, beispielsweise an Wälzlagern, nur sehr schwierig festzustellen.

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